Beispiel einer integrierbaren, aber nicht stetigen Funktion
Für die durch gegebene Funktion gilt:
-
g ist differenzierbar mit .
-
ist (in 0) unstetig.
Beweis:
1. ► In einem ist g nach Produkt- und Kettenregel [7.6.3/11] differenzierbar mit
als Ableitung. Für ist zu prüfen, ob die Differenzenquotientenfunktion einen Grenzwert besitzt. Die für alle gültige Abschätzung (beachte: sin ist beschränkt durch 1)
garantiert , also die Differenzierbarkeit von g in 0 mit .
2. ► Weil z.B. , aber , kann in 0 nicht stetig sein.
Mit liegt damit eine nicht stetige Funktion vor, die eine Stammfunktion besitzt.
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