Zunächst zeigen wir für ein beliebiges :
ist in a differenzierbar und .
Dazu müssen wir nachweisen, dass die Differenzenquotientenfunktion in a den Grenzwert besitzt (siehe [7.3.1]). Für schreiben wir zunächst:
Ist jetzt eine beliebige Folge mit , so zeigen wir der Reihe nach
-
-
und haben so die Konvergenz nachgewiesen.
1. ► Gemäß Mittelwertsatz [8.2.8] gibt es zunächst zu jedem n ein zwischen a und , also , so dass
.
Da , folgt aus auch , und damit auch . Weil f und g stetig sind ( f in 0 und g in a), erhält man daher:
.
2. ► Für ist nicht zu zeigen, denn hier liegt der Fall vor. Für reicht es nach [8.2.14], die gleichmäßige Konvergenz
auf dem Intervall nachzuweisen. Wir beginnen mit einigen Vorbereitungen:
Da g als stetige Funktion auf dem auf dem von a und begrenzten abgeschlossenen Intervall beschränkt ist, gibt es ein , so dass
für alle x mit .
Ferner ist die Nullfolge beschränkt. Es gibt also eine weitere Konstante , so dass
für alle .
Wir setzen nun wieder den Mittelwertsatz ein, hier in der Version [7.9.5]: Nach Kettenregel ist für jedes x die Funktion differenzierbar. Insbesondere gibt es daher zu jedem x zwischen a und und zu jedem n ein zwischen a und , d.h. , so dass
.
Sei nun vorgegeben. Auf dem abgeschlossenen Intervall ist die stetige Funktion auch gleichmäßig stetig (siehe [6.5.5]). Also gibt es zu ein , so dass der Schluss
für alle r,s mit gültig ist. Wir stellen zunächst fest, dass für jedes x mit die Zahlen und diese Bedingung erfüllen, denn:
Man wähle nun ein , so dass für alle . Für diese n und alle x gilt also:
.
Damit hat man für alle und alle :
Die benötigte gleichmäßige Konvergenz ist also nachgewiesen.
Wir zeigen nun abschließend, dass auch stetig differenzierbar ist, dass also die Ableitung in jedem stetig ist. Sei dazu eine beliebige gegen a konvergierende Folge. Um nun die Konvergenz nachzuweisen, zerlegen wir in drei Summanden:
-
Da g stetig ist, hat man sofort .
-
Mit dem dritten Summanden verfahren wir genauso wie in 1.: Gemäß Mittelwertsatz [8.2.8] gibt es zunächst zu jedem n ein zwischen a und , d.h. , und damit auch , so dass
,
wobei die notierte Konvergenz durch die Stetigkeit von und g gewährleistet ist.
-
Nach den vorstehenden Ergebnissen reicht es nun, für den zweiten Summanden die Konvergenz
,
nach [8.2.14] also die gleichmäßige Konvergenz auf dem Intervall nachzuweisen (für , der Fall ist trivial). Wir orientieren uns jetzt an den Nachweis von 2. und finden wieder , so dass für alle x mit und alle Abschätzungen
[1]
gültig sind. Und ebenso finden wir zu einem beliebigen ein , so dass
[2]
für alle mit . Man wähle jetzt ein , so dass für alle . Dann gilt für diese n und alle x:
.
Mit [1] und [2] hat man daher für alle und alle
.
Damit ist die gleichmäßige Konvergenz auf gesichert.
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